Urheberrecht & Filesharing
Urheberrechtsverletzungen gehören zu den häufigsten Abmahngründen – vom unrechtmäßig genutzten Foto bis zum Filesharing über Tauschbörsen.
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen: Texte, Fotos, Grafiken, Musik, Filme und Software. Wer solche Werke ohne Erlaubnis nutzt, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich macht, riskiert eine Abmahnung mit Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch.
Typische Konstellationen
Fremde Fotos genutzt
Bilder ohne Lizenz auf Website, Shop oder Social Media – oft per Bildersuche aufgespürt.
Texte übernommen
Kopierte Produktbeschreibungen, Artikel oder Stadtpläne/Karten.
Filesharing
Tausch von Filmen, Serien, Musik oder Spielen über Peer-to-Peer-Netzwerke.
Software
Unlizenzierte Nutzung oder Weitergabe von Programmen und Lizenzschlüsseln.
Filesharing-Abmahnung – und nun?
- Anschlussinhaber haftet nicht automatisch – die sog. täterschaftliche Haftung ist zu prüfen.
- Sekundäre Darlegungslast: Wer hatte noch Zugriff auf den Anschluss?
- Modifizierte Unterlassungserklärung statt der weitreichenden Vorlage.
- Höhe von Schadensersatz und Kosten kritisch prüfen.
Hafte ich als Anschlussinhaber automatisch?
Nein. Es besteht zwar eine tatsächliche Vermutung, diese kann aber durch die sekundäre Darlegungslast erschüttert werden, wenn andere Personen Zugriff hatten.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei einem Foto?
Das hängt von Nutzung, Bekanntheit und Lizenzpraxis ab. Pauschale Angaben sind nicht möglich – die geforderte Höhe ist oft verhandelbar.