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Rechtsgebiet

Urheberrecht & Filesharing

Urheberrechtsverletzungen gehören zu den häufigsten Abmahngründen – vom unrechtmäßig genutzten Foto bis zum Filesharing über Tauschbörsen.

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen: Texte, Fotos, Grafiken, Musik, Filme und Software. Wer solche Werke ohne Erlaubnis nutzt, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich macht, riskiert eine Abmahnung mit Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch.

Typische Konstellationen

Fremde Fotos genutzt

Bilder ohne Lizenz auf Website, Shop oder Social Media – oft per Bildersuche aufgespürt.

Texte übernommen

Kopierte Produktbeschreibungen, Artikel oder Stadtpläne/Karten.

Filesharing

Tausch von Filmen, Serien, Musik oder Spielen über Peer-to-Peer-Netzwerke.

Software

Unlizenzierte Nutzung oder Weitergabe von Programmen und Lizenzschlüsseln.

Filesharing-Abmahnung – und nun?

Hafte ich als Anschlussinhaber automatisch?

Nein. Es besteht zwar eine tatsächliche Vermutung, diese kann aber durch die sekundäre Darlegungslast erschüttert werden, wenn andere Personen Zugriff hatten.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei einem Foto?

Das hängt von Nutzung, Bekanntheit und Lizenzpraxis ab. Pauschale Angaben sind nicht möglich – die geforderte Höhe ist oft verhandelbar.

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