Rechtsgebiet
Online-Handel & E-Commerce
Wer einen Online-Shop betreibt, muss zahlreiche Pflichten erfüllen. Schon kleine Fehler bei Pflichtangaben führen zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Der Online-Handel ist stark reguliert: Fernabsatzrecht, Informationspflichten, Preisangabenverordnung, Verpackungsgesetz und mehr. Mitbewerber und Verbände achten genau auf Verstoße.
Die häufigsten Abmahnfallen
- Fehlerhafte oder fehlende <strong>Widerrufsbelehrung</strong> und Muster-Widerrufsformular.
- Unvollständiges <strong>Impressum</strong> (jetzt nach § 5 DDG).
- Verstoß gegen die <strong>Button-Lösung</strong> („zahlungspflichtig bestellen").
- Fehlende <strong>Grundpreisangaben</strong> oder Versandkosten-Hinweise.
- Nicht-Registrierung nach dem <strong>Verpackungsgesetz</strong> (LUCID).
- Fehlende Hinweise zur <strong>OS-Plattform</strong> bzw. Verbraucherschlichtung.
Reicht ein AGB-Generator aus?
Generatoren liefern eine Grundlage, passen aber nicht immer zum konkreten Sortiment und Geschäftsmodell. Eine individuelle Prüfung reduziert das Abmahnrisiko.
Gilt das Widerrufsrecht immer?
Es gibt Ausnahmen (z. B. individuell angefertigte Waren). Die Belehrung muss diese Ausnahmen korrekt abbilden.