Arbeitsrecht – die Abmahnung im Job
Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist etwas anderes als die wettbewerbsrechtliche: Sie rügt ein Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis und ist häufig Vorstufe zur Kündigung.
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung muss das gerügte Verhalten konkret benennen (Rugefunktion), zur Vertragstreue auffordern und arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen (Warnfunktion).
Ihre Reaktionsmöglichkeiten
Gegendarstellung
Sie können eine schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte reichen.
Entfernung verlangen
Bei unberechtigter Abmahnung besteht ggf. ein Anspruch auf Entfernung aus der Akte.
Prüfung
Form, Inhalt und Berechtigung sollten rechtlich geprüft werden.
Fristen beachten
Bei einer folgenden Kündigung gilt die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Eine Unterschrift bestätigt in der Regel nur den Erhalt, nicht die inhaltliche Richtigkeit. Sie sind aber nicht verpflichtet zu unterschreiben.
Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung?
Es gibt keine feste Zahl. Je nach Schwere des Pflichtverstoßes kann bereits eine einzige Abmahnung genügen – oder es sind mehrere erforderlich.